So müssen Computer- und Bildschirmspiele künftig mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden, ebenso wie Kino- und Videofilme. Zudem können Vertriebs- und Werbeverbote erlassen werden, wenn in Medien die Menschenwürde verletzt wird. Darüber hinaus erhält die Bundesprüfstelle mehr Kompetenzen bei der Indizierung z.B. von gewaltverherrlichenden Darstellungen. Lilo Friedrich zeigt sich zufrieden: "Damit ist die größte Schwachstelle im Jugendmedienschutz endlich beseitigt worden."
Auch beim Tabakkauf gelten künftig strengere Regelungen: Hier wird eine Altersgrenze von 16 Jahren eingeführt. Zigarettenautomaten müssen dann so gesichert sein, dass jungen Leuten kein Zugriff auf Zigaretten mehr möglich ist.
Außerdem dürfen Tabak- und Alkoholwerbung im Kino nur noch nach 18 Uhr gezeigt werden. "die Gesellschaft darf es nicht hinnehmen, dass Kinder schon mit 12 Jahren rauchen und Alkohol trinken", so Lilo Friedrich. "Das neue Gesetz ist moderner und effektiver Jugendschutz, der eine Antwort gibt auf die gesellschaftlichen Veränderungen."
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der sich am kommenden Freitag mit der Vorlage befassen wird.