
Wobei Führung das falsche Wort ist, weil im Mittelpunkt des Schulgesetzes die selbstständige Schule steht, also eine Schule, die im Rahmen eines eigenen Budgets über die Sachmittel, aber auch über das Personal selbst entscheidet. Die Schulaufsicht wird viel stärker beratend tätig sein, ihre Kontrollaufgaben werden eingeschränkt.
Damit greift das Schulgesetz NRW Entwicklungen auf, die vor allem in den skandi-navischen Ländern schon lange die Schullandschaft verändert haben. Die guten Er-gebnisse dieser Staaten bei internationalen Tests wie PISA zeigen, dass selbststän-dige Schulen eine Grundlage sind für besseren Unterricht. In gleichem Maße wie die Stellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gestärkt wird, erhalten auch die Schülerinnen und Schüler und die Eltern in den Mitbestimmungsgremien der Schule, vor allem also in der Schulkonferenz, mehr Mitwirkungsmöglichkeiten.
Das Haus des Lernens besteht eben nicht nur aus den Lehrerinnen und Lehrern, alle am Schulleben beteiligten Gruppen sollen in die Arbeit in der Schule einbezogen werden.
Das Abitur werden Schülerinnen und Schüler in Zukunft regelmäßig nach 12 statt bisher 13 Schuljahren ablegen. Alle Kinder und Jugendliche, also auch auf Haupt- und Realschulen, erhalten dafür in den Klassen 5-10 mehr Unterricht.
Dies haben andere Bundesländer nicht so geregelt, die, wie z.B. Baden-Württemberg, die Erweiterung auf das Gymnasium beschränkt haben.
Ich begrüße diese nordrhein-westfälische Regelung besonders, bleibt damit doch die Durchlässigkeit auch nach oben, also z.B. von der Realschule zum Gymnasium, er-halten.
Jeder/jede der/die einen qualifizierten Abschluss am Ende der 10. Klasse erhält, hat damit die Chance, eine gymnasiale Oberstufe zu besuchen. Für solche Schülerinnen und Schüler, die mehr als zwei Jahre bis zum Abitur benötigen, können die Schulen einen dreijährigen Bildungsgang einrichten.
Neu ist auch die Möglichkeit, unterschiedliche Schulformen unter dem Dach einer Schule zusammen zu fassen. Dies bietet in schülerschwachen Gegenden die Mög-lichkeit, auch bei weiterem Rückgang der Schülerzahlen eine weiterführende Schule vor Ort anzubieten.
Alles in allem ist das neue Schulgesetz ein mutiger Schritt in Richtung auf ein leis-tungsfähiges, chancengleiches Schulsystem, auch wenn ich mir persönlich eine wei-tergehende Entwicklung hin zu einer gemeinsamen Schule für alle bis zum 10. Schuljahr gewünscht hätte.