Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten vorgestellt

Landesbehindertenbeauftragte Regina Schmidt-Zadel aus Ratingen

Blinde hätten ein Recht auf eine Wahlschablone, die es Ihnen erstmalig in vielen Städten ermöglicht, selbst, wählen zu gehen. Bisher waren Menschen, z.B. mit Sehbehinderung auf Sehende angewiesen, die stellvertretend das Kreuzchen an der hoffentlich richtigen Stelle machen mussten. Alle Wahllokale müssen mit dem Rollstuhl erreichbar sein, eine Verpflich-tung, die viele Städte, aber leider noch nicht alle, umgesetzt haben.

„Immer mehr Menschen mit Behinderung nehmen inzwischen auch ihr Recht wahr, sich jederzeit direkt an die Behindertenbeauftragte zu wenden. Tendenz steigend,“ konnte Regi-na Schmidt-Zadel erfreut feststellen.

Nicht immer konnte sie helfen, wie z.B. beim S-Bahn-Haltepunkt Langenberg, der leider nicht barrierefrei ohne langen Umwege erreichbar ist. Aber keine Eingabe bleibt unbeantwortet, versprach die Beauftragte. Bei ihrer Arbeit stoße sie meist auf offene Ohren, oft aber auch auf Probleme, die bei etwas Nachdenken der Verantwortlichen hätten vermieden werden können.

Gerade das Landesgleichstellungsgesetz fordere die Einbeziehung der Belange von Behin-derten von Anfang an. Eine Behindertenbeauftragte oder ein –beauftragter auf Ortsebene können dabei helfen. Leider fehle diese Institution noch in der Stadtverwaltung Velbert, be-dauerte Frau Schmidt-Zadel.

Vdk-Vorsitzender Willy Wiebusch dankte dem Vdk und der AWO für die Informationen, die vor allem für die älteren Besucherinnen und Besucher der Altentagesstätte von großem Wert seien.