
Ich habe den Herrn Bundespräsidenten um ein Gespräch gebeten. In diesem Gespräch habe ich ihn über folgendes informiert:
Ich werde fristgemäß den Antrag nach Artikel 68 Grundgesetz stellen, so dass die Abstimmung darüber am 1. Juli 2005 stattfinden kann. Die Vertrauensfrage wird nicht mit einer Sachfrage oder einem Gesetzesbeschluss verbunden. Dies ist dem Ältestenrat des Deutschen Bundestages nach parlamentarischem Brauch rechtzeitig, in diesem Fall bis Donnerstag, 16. Juni 2005, mitzuteilen. Die Gründe, weshalb ich die Voraussetzungen des Artikels 68 Grundgesetz als erfüllt ansehe, werde ich gegenüber dem Deutschen Bundestag darlegen.
Ich habe volles Vertrauen in die Überparteilichkeit des Herrn Bundespräsidenten. Das gilt auch für die Wahrung der Vertraulichkeit unserer Gespräche. Deshalb erwarte ich von den führenden Mitgliedern meiner Partei, die andere Ansichten öffentlich geäußert haben, dies unverzüglich einzustellen.
Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass es in einer politischen Ausnahmesituation zu unangemessenen Reaktionen und ausufernden Spekulationen kommt. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Verfassungsorgane beschädigt und die Würde der in ihnen handelnden Personen verletzt werden.
Und ich füge hinzu:
Ich habe einen Amtseid geschworen. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich für mich eine besondere Verantwortung. Der von mir und meiner Regierung eingeschlagene Weg der Reformpolitik ist nach meiner festen Überzeugung der richtige Weg, unser Land zu erneuern, den Wohlstand zu bewahren sowie dauerhaft soziale Sicherheit und Teilhabe zu garantieren. Ich werde mit ganzer Kraft dafür kämpfen, diesen Weg zum Wohl der Menschen unseres Landes fortsetzen zu können.