
Zudem führt es zu sehr niedrigen Wahlbeteiligungen, wie sogar der Innenministers in seiner Antwort vom 27. Oktober 2005 an den Landtag gestehen musste.
Die Bürgermeister sollen dann auch nicht mehr durch eine Stichwahl gewählt werden, sondern: Wer im ersten Wahlgang die meisten Stimmen hat, ist gewählt. Bei vielen Kandidaten reichen schon weni-ge Stimmen. Viele Bürgermeister werden dann die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler nicht hinter sich haben.
Thomas Dinkelmann: „Das ist ein Skandal, weil die CDU festgestellt hat, dass im ersten Wahlgang viele CDU-Bürgermeisterkandidaten die Mehrheit der Stimmen hatten, in der Stichwahl sich jedoch ande-re Bürgermeister durchsetzen.“ Als Beispiel nennt Dinkelmann das Wahlergebnis in Ratingen. Hier hatte der CDU-Kandidat Wolfgang Diedrich im ersten Wahlgang 34 % und sein erster Konkurrent Harald Birkenkamp von der Bürgerunion kam auf 27,1 %. Bei der anschließenden Stichwahl erreichte Birkenkamp 57 %, Wolfgang Diedrich lediglich 43 %. Birkenkamp regiert heute mit einem stabilen Votum der Bürgerinnen und Bürger. Nach dem von der CDU vorgesehenen Wahlgesetz würde Diedrich heute Ratingen regieren mit einer Zustimmung von 34 %, bei 55 % Wahlbeteiligung sind das unter 20 % der Ratinger Bürgerinnen und Bürger.
Dinkelmann: „Für die Stärke, die ein Bürgermeister nach der Kommunalverfassung hat, benötigt er die absolute Mehrheit der Wählerinnen und Wähler.“
Des Weiteren will die CDU/FDP Kumulieren und Panaschieren einführen. Dieses sehr schwierige Wahlverfahren macht es möglich, verschiedene Ratskandidaten auch unterschiedlicher Parteien zu wählen. Dies an sich äußerst demokratische Verfahren bedarf jedoch einer intensiven Beschäftigung mit der Kommunalpolitik und einem Interesse an Politik allgemein. Dies ist jedoch nicht jedem gegeben.
Die Kreis-ME-SPD ist der Auffassung, dass diese Wahlrechtsänderung einer breiten Diskussion in der Öffentlichkeit bedarf und nicht ohne Weiteres durch den Landtag gepeitscht werden sollte. Die Stadträte und der Kreistag sind aufgefordert, sich mit diesen Wahlrechtsveränderungen zu beschäftigen, ggfs. Resolutionen zu verabschieden und ihre Ergebnisse der Landesregierung und dem Landtag zukommen zu lassen.