
Durch eine Anfrage im kommenden Schulausschuss des Kreises Mettmann, will die SPD-Kreistagsfraktion ausloten, welche Beschulungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Flüchtlinge im Alter zwischen 16 und 25 Jahren bestehen.
In NRW gilt eine Schulpflicht bis zum 16. Lebensjahr. Davon sind auch Kinder und Jugendliche von Flüchtlingen nicht ausgenommen. Sind die Jugendlichen über 16, so fallen sie nicht mehr unter die Schulpflicht. Deshalb fragt die SPD-Kreistagsfraktion nach Programmen z. B. an den kreiseigenen Berufskollegs, die diesen Jugendlichen einen Schulabschluss bzw. eine Ausbildungsreife ermöglichen können.
Ingmar Janssen, schulpolitischer Sprecher: „In Bayern bieten seit September 2013 30 staatliche Berufsschulen ein zweijähriges Beschulungsangebot für junge Flüchtlinge zwischen 16 und 25 Jahren an. Ziel ist es, den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, einen Schulabschluss nachholen zu können oder die Ausbildungsreife zu erlangen“.
Aufgrund fehlender Arbeitserlaubnis bleibt jungen Flüchtlingen der Zugang zu Beschäftigung und Ausbildung häufig verweht. So können Jugendliche mit ungesichertem Aufenthaltsstatus nicht durch die Agentur für Arbeit gefördert werden und sind weitgehend von der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen ausgeschlossen. „Junge Flüchtlinge können erst dann eine Ausbildung beginnen“, so Janssen weiter,“ wenn sie eine Zusicherung ihres Arbeitgebers auf einen Ausbildungsplatz vorweisen können. Andererseits können sie nicht an den Fördermaßnahmen der Bundesagentur teilnehmen. Wir wollen diesen Teufelskreis durchbrechen. Gerade Jugendlichen, die häufig traumatisiert sind und in ihrer beruflichen Orientierungsphase durch Krieg gerissen wurden, müssen wir helfen. Unsere Anfrage im Kreis-Schulausschuss am 20. November soll dazu dienen, mögliche Angebote auszuloten.“