Der Mindestlohn wirkt nur mit Kontrolle

Kerstin Griese, MdB

Der Mindestlohn ist da. Seit dem 1. Januar 2015 gelten 8,50 Euro pro Stunde. In einigen Branchen, die Tarifverträge abgeschlossen haben, steigt der Mindestlohn bis 1. Januar 2017 auf mindestens 8,50 Euro an. Das ist ein großer Erfolg für die SPD und die Gewerkschaften, die lange dafür gekämpft haben.

Aber schon zwei Wochen nach dem Start begann ein großes Geschrei über zu viel Bürokratie. Einige aus dem Arbeitgeberlager und aus der CDU/CSU nannten den Mindestlohn gar ein „Bürokratiemonster“. Auf Kritik stießen die Aufzeichnungspflichten bei Minijobs und in den Branchen, die – aus gutem Grund – im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind. Diese neun Branchen, darunter das Baugewerbe, Gaststätten, Speditionen und Gebäudereinigung und die Fleischwirtschaft, sind verpflichtet, Beginn und Ende der Arbeitszeit schriftlich festzuhalten. Maßgeblich für den Mindestlohn ist schließlich nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit. Mit einer falschen oder unvollständigen Erfassung der Arbeitsdauer wäre es ein Leichtes, die Lohnhöhe von mindestens 8,50 Euro zu umgehen. Darum sind klare Vorgaben so wichtig, die vom Zoll kontrolliert und überprüft werden können. Die Arbeitszeitdokumentation erfolgt so unbürokratisch wie möglich, handschriftliche Aufzeichnungen genügen. Außerdem kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten selbst zu notieren. Das ist eine auf dem Bau schon seit Langem erprobte Praxis, denn dort gilt schon längst ein Branchenmindestlohn.

Gerade bei Minijobs ist oft nicht klar, wie viele Stunden jemand tatsächlich gearbeitet hat. In einigen Bereichen findet sogar Missbrauch der Minijobs statt, wenn mehr Stunden gearbeitet werden müssen, als bezahlt wird. Die Aufzeichnungspflicht gilt aus gutem Grund deshalb für alle Minijobs, nur solche in Privathaushalten sind ausgenommen.

Man merkt, dass jetzt so viele laut schreien, die sich vielleicht bisher schon nicht an die Regeln gehalten haben. Schließlich ist es für beide, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig, die Arbeitszeit zu notieren. Dank des Mindestlohns wird jetzt genauer hingeschaut, wer zu welchen Bedingungen arbeitet. Das ist gut so und kein bürokratischer Aufwand. Außerdem profitieren davon auch die fairen und anständigen Arbeitgeber, denn die Dumpinglohnkonkurrenz darf es nicht mehr geben. Deshalb ist der Mindestlohn insgesamt gut für die Wirtschaft.

Eine übergroße Mehrheit in unserem Land befürwortet den Mindestlohn. 3,7 Millionen Menschen profitieren seit Jahresbeginn davon, ab 2017 werden es 5 Millionen sein, wenn auch noch die Branchen, die über Tarifverträge auf 8,50 Euro ansteigen, dazu kommen – und wenn ordentlich kontrolliert wird und sich alle an die Regeln halten. Die Bürgerinnen und Bürger wollen keine Dumpinglöhne. Da wird auch eine künstliche Debatte über Zettel, auf denen die Arbeitszeiten in wenigen Sekunden notiert werden können, nicht hinwegtäuschen. Deshalb halte ich daran fest. Der Mindestlohn wirkt nur mit Kontrolle.

Weitere Informationen zum Mindestlohn gibt es im Internet unter www.der-mindestlohn-gilt.de.

Alle Fragen beantwortet eine Hotline telefonisch unter 030 60280028.