Bundestag debattiert den assistierten Suizid

Kerstin Griese MdB

„Dieser Gesetzentwurf ist ein Weg der Mitte“, so Kerstin Griese in der Bundestagsdebatte über die Beihilfe zur Selbsttötung. Einer der vier dem Parlament vorliegenden Entwürfe trägt den Namen der niederbergischen SPD-Abgeordneten Griese und des CDU-Parlamentariers Michael Brand. „Ich finde es gut, dass wir uns bei einem so schwierigen ethischen Thema nicht auf Vorlagen der Regierung oder der Fraktionsspitzen verlassen“, erläutert Kerstin Griese die Entstehung ihres Gruppenantrags, der von insgesamt 210 Bundestagsmitgliedern aus allen Fraktionen unterzeichnet wurde.

„Mir ist es wichtig, die Tätigkeit von so genannten ,Sterbehilfe-Vereinen‘ oder Einzelpersonen, die die den assistierten Suizid wiederholt und geschäftsmäßig anbieten, unter Strafe zu stellen.“ Den Gruppenantrag des CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg, der die Sterbehilfe grundsätzlich verbieten will, lehnt Kerstin Griese ab. „Selbstverständlich dürfen wir Ärztinnen und Ärzte und die in Hospizen und Palliativstationen Tätigen nicht bestrafen, wenn sie den Sterbenden Beistand und Zuspruch gewähren sowie ihre Schmerzen lindern“, sagt Griese, „selbst wenn dies in manchen Fällen das Leben verkürzen kann“.

Kerstin Griese bedankt sich bei den Hospizvereinen und Palliativmedizinern aus dem Kreis Mettmann, mit denen sie viele Gespräche geführt hat. „Das hat mir sehr weitergeholfen, eine ethisch verantwortbare Position zu finden.“ Mit der Ratinger Hospizbewegung und dem Hospizverein Niederberg hatte die SPD-Abgeordnete im Rahmen ihres Gesprächskreises „Kirche und Politik“ ausführlich diskutiert. „Dort wird eine bewundernswerte Arbeit geleistet, die noch mehr Unterstützung braucht.“

Die abschließende Lesung des Gesetzes findet im Herbst statt. „Ich hoffe, dass mein Entwurf eine Mehrheit findet“, sagt Kerstin Griese.