
Ca. 80 Städte haben gegen ihre vermeintliche Unterfinanzierung durch das Land NRW geklagt und sind damit vor Gericht gescheitert.
Auch der Kreis Mettmann erhält seit 12 Jahren keine Schlüsselzuweisungen mehr vom Land. Deshalb hat der Landrat des Kreises Mettmann, Thomas Hendele, im Oktober 2015 angekündigt, dass er eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 erheben will. Manfred Schulte, Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion: „Die SPD im Mettmanner Kreistag geht davon aus, dass der Landrat jetzt die Absicht einer Klage gegen das Land fallen lässt.“
In seiner Gegenrede hat der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion darauf hingewiesen, dass dies keineswegs der richtige Weg für den Kreis Mettmann sei. “ Das Geld für die Anwälte sollten Sie sich vielleicht an dieser Stelle doch sparen“, so Schulte bereits im Dezember 2015 in seiner Haushaltsrede. Stattdessen empfahl er eine Gesetzesinitiative zur Änderung der Kreisordnung, die den Kreisen eine Ausgleichsfunktion zugesteht und eine Verteilung von reichen zu armen Kommunen zulassen würde.
„Haushaltsprobleme des finanzkräftigsten Kreises können nicht durch Schlüsselzuweisungen des unterfinanzierten NRW´s gelöst werden, denn der Aufwand für soziale Leistungen des Kreises beläuft sich mittlerweile auf weit mehr als 200 Mio. €. Dabei sind die Zahlungen an den Landschaftsverband in Höhe von ca. 175 Mio. € noch nicht eingerechnet“, so Schulte.
Der Bund bürdet den Gemeinden immer mehr Soziallasten auf, ohne den Gemeinden die entstehenden Kosten zu ersetzen.
Manfred Schulte: „Die richtige Strategie, um allen Kommunen zu helfen, ist, den Bund in Anspruch zu nehmen und von ihm eine auskömmliche Finanzierung der Gemeinden zu fordern. Sollte der Landrat hierfür unsere Unterstützung benötigen, stehen wir ihm zur Seite. Dies geht nur mit dem Land über eine Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und nicht gegen das Land.“