SPD-Kreistagsfraktion: „Bezahlbares Wohnen im Kreis Mettmann“

Im November 2015 hatte die SPD-Kreistagsfraktion das Thema des Bezahlbaren Wohnens auf die Tagesordnung des Kreises Mettmann gebracht. Durch eine Anfrage im Bauausschuss stellte sich heraus, dass der Bestand an bezahlbarem Wohnraum immer geringer wird, dass immer mehr geförderte Wohnungen aus der Bindung fallen, ohne dass ausreichend Sozialwohnungen als Ersatz im Kreis Mettmann entstehen. Ein von der SPD im November 2017 eingeforderter Bericht zeigte, dass sich die Situation sogar noch verschärft.

Deshalb hat auch die SPD-Kreistagsfraktion die Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft ausgiebig und kontrovers diskutiert.

Manfred Schulte, Fraktionsvorsitzender, reagiert auf die Anträge der „Linken“ und „Piraten“: „Unser Ziel ist es, preiswerten und bezahlbaren Wohnraum u.a. auch für Normalverdiener zu schaffen. Allerdings verfügt der Kreis Mettmann über keine eigenen Grundstücke für den Wohnungsbau. Darüber hinaus halten wir die Problemlage für so komplex, dass eine isolierte Forderung nach Errichtung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft nicht zwingend zielführend ist. Wir können nur gemeinsam mit den Städten, die die Hoheit über Bauleitplanungen und städtebauliche Verträge haben und evtl. auch über die erforderlichen Grundstücke verfügen, agieren.“

Deshalb hat die SPD-Kreistagsfraktion folgenden Antrag in den Kreisausschuss am 10. Dezember eingebracht:

  • Die im Kreis Mettmann agierenden und in Frage kommenden Akteure (Städte, städt. Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Kreissparkasse etc.) sollen in einer Art Workshop erarbeiten, wie das Ziel, preiswerten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, erreicht werden kann. (z. B. über eine unter Kreis und Städten besser abgestimmte Bauleitplanung, städtebauliche Verträge, durch ein gemeinsames Wohnungsbaukonzept, durch einen abgestimmten Handlungsrahmen etc). Es soll in diesem Zusammenhang auch geprüft werden, ob und wenn ja, in welcher Gesellschaftsform und mit welchen zu beteiligenden Gesellschaftern die Errichtung einer „Kreiswohnungsbaugesellschaft“ sinnvoll ist.
  • Falls dieser Workshop zu dem Schluss kommt, dass eine Gründung einer kreisweiten, evtl. gemeinnützigen, Wohnungsbaugesellschaft richtig ist, wird eine Machbarkeitsstudie zur Gründung einer Kreiswohnungsbaugesellschaft in Auftrag gegeben und die Gründung eingeleitet.