Aktuelle Plenarwoche

Bild: European Union

Brexit – geplanter Austrittstermin rückt näher – Statement von Rat und EU-Kommission sowie Debatte zum EU-Gipfel am Mittwoch, 27.03.2019, von 9 bis 11.50 Uhr

Hintergrund: Der Brexit wird am Freitag, 29. März 2019 um 23 Uhr britischer Zeit (24 Uhr MEZ) rechtskräftig – sofern es keine Verlängerung der Frist gibt, die einstimmig von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen werden muss oder das Vereinigte Königreich die Austrittserklärung nicht zurückzieht. Sollte bis dahin kein Abkommen mit Brüssel unter Dach und Fach sein, droht dem Land ein chaotischer harter Brexit mit erheblichen Folgen für die Menschen und die Wirtschaft.
Premierministerin Theresa May arbeitet derzeit an einer möglichen Verschiebung. Das Unterhaus hatte vergangenen Donnerstag dafür votiert, den Termin für den EU-Austritt um maximal drei Monate zu verschieben. Voraussetzung ist allerdings, dass die britischen Abgeordneten diese Woche dem Brexit-Vertrag zustimmen. Der britische Parlamentssprecher John Bercow schließt jedoch eine dritte Abstimmung über den Brexit-Deal aus, sollte es keine Änderungen am Deal geben.
SPD-Position: Eine Verlängerung der Frist ergibt nur Sinn, wenn sich die Verhandlungsposition der britischen Regierung ändert. Sollte die britische Regierung ihre roten Linien nicht anpassen, gibt es keinen Grund, die für Menschen und Wirtschaft lähmende Unsicherheit in die Länge zu ziehen. Eine Verlängerung über den Beginn der Europawahlen am 23. Mai 2019 hat zudem die Teilnahme des Vereinigten Königreichs an den Wahlen zum Parlament zur Bedingung – eine absurde Vorstellung. Bei der Anberaumung von Neuwahlen oder auch eines zweiten Brexit-Referendums müsste die Europäische Union die Situation neu bewerten. Für eine erneute Befragung der Bevölkerung spricht, dass – anders als im Jahr 2016 – die katastrophalen Auswirkungen eines Brexits heute deutlich klarer sind.
Ausblick: Die EU-Staats- und Regierungschefs werden sich am Donnerstag, 21. März und Freitag, 22. März 2019 in Brüssel treffen, auch um über den Brexit zu beraten.

Reform des Urheberrechts – Uploadfilter stoppen – Richtlinie; Debatte am Dienstag, 26.03.2019,
ab 9 bis 11.50 Uhr; Abstimmung ab 12.30 Uhr

Hintergrund: Die Reform sollte das Urheberrecht an die digitalen Bedingungen des 21. Jahrhunderts anpassen. Doch der Widerstand ist groß: Bundesweit protestieren zehntausende junge Leute gegen die Fassung des Berichterstatters Axel Voss von der CDU. Die Kritik entzündet sich vor allem an Artikel 13, der nach Lesart der Demonstrierenden und auch der Europa-SPD Uploadfilter nötig macht. Der aktuelle Vorschlag von Axel Voss enthält die Pflicht für Plattformen wie Youtube oder Instagram, jeden Inhalt, der auf diese Plattform hochgeladen wird, zu scannen und gegebenenfalls zu blockieren, sollte urheberrechtsverletzendes Material hochgeladen werden. Aufgrund der Menge des Materials ist dies in der Regel ausschließlich mit automatisierten Uploadfiltern möglich. Damit würde Plattformbetreibern die Verpflichtung und damit auch die Verantwortung und die Macht auferlegt, zu entscheiden, was veröffentlicht wird und was nicht.
SPD-Position: Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben sich mit aller Kraft für Vereinbarungen eingesetzt, die Künstlerinnen und Künstler stärken. Gegen Konservative und Liberale hat die Europa-SPD Druck gemacht für Transparenz bei der Verwertung der eigenen Arbeit, Nachverhandlungsrechte für besonders erfolgreiche Werke und für eine stärkere kollektive Rechtsvertretung. Trotz des Widerstands konnten einige Punkte durchgesetzt werden.
Die Vorschrift zu Uploadfiltern lehnt die Europa-SPD in der derzeitigen Form allerdings ab. Uploadfilter gefährden durch eine automatisierte Filterung die Meinungs- und Kunstfreiheit. Algorithmen sind zudem nicht in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen Verwendung von geschützten Werken zu unterscheiden. Satire, Parodie oder vom Zitatrecht gedeckte Verwendungen könnten fälschlicherweise geblockt werden. Plattformbetreibern wird die Verpflichtung und damit auch die Macht und Verantwortung auferlegt, darüber zu entscheiden, was veröffentlicht wird und was nicht. Kleine, neue Plattformen können sich kein teures Filtern leisten. Das würde die marktbeherrschenden US-amerikanischen Anbieter weiter stärken. Die sozialdemokratische Fraktion hatte bereits im Sommer Vorschläge für eine bessere Lösung gemacht. Diese wurden leider ignoriert. Die nun auf Bundesebene von der CDU vorgeschlagenen Lösung greifen die Lösung zwar auf, sind aber europarechtlich bedenklich.
Ausblick: Im Falle einer Zustimmung haben die nationalen Regierungen 24 Monate Zeit, die Reform in gültiges Recht umzusetzen.

Weniger Wegwerfplastik – Umwelt und Meere schützen – Richtlinie; Debatte Mittwoch, 27.03.2019, ab 15 Uhr; Abstimmung Donnerstag, 28.03.2019, ab 12 Uhr

Hintergrund: Trinkhalme, Besteck, Trinkflaschen – rund 70 Prozent des Abfalls an europäischen Stränden besteht laut Zahlen der EU-Kommission aus nur zehn Plastikprodukten sowie angespülten Fischnetzen. Dabei geht es vor allem um „To Go“-Produkte, die oft an öffentlichen Plätzen oder in Parks verzehrt werden und häufig nicht ordentlich entsorgt werden. Um diesen Plastikabfall zu verringern, hat die Europäische Kommission im Mai 2018 verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen.
Das Parlament hat in den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten viele der verbindlichen Maßnahmen gegen Einwegplastik verteidigt und durchgesetzt, dass sich die Hersteller an Kosten von Reinigungsaktionen beteiligen müssen. Neben Strohalmen, Besteck und Tellern aus Kunststoff, sollen außerdem Essensbehältnisse und Becher aus Styropor durch nachhaltige Alternativen ersetzt werden.
SPD-Position: Die Verschmutzung der Umwelt und Gewässer mit Plastikabfällen ist aus Sicht der Europa-SPD eine der derzeit größten Umweltprobleme. Die neuen Vorgaben können den Trend zu Wegwerfprodukten aufhalten. Nicht nur Ersatzprodukte sollen zum Einsatz kommen, Verpackungen sollen insgesamt vermieden und reduziert werden. Die Europa-SPD unterstützt die Vorgaben, Einwegplastikflaschen häufiger zu recyceln und durch Mehrweg zu ersetzen. Außerdem sollen neu verkaufte Flaschen ab dem Jahr 2025 aus mindestens 25 Prozent recyceltem Material bestehen, um wertvolle Rohmaterialien zu schonen.
Ausblick: Falls eine Mehrheit im Europäischen Parlament für die Richtlinie stimmt, müssen die EU-Staaten die neuen Regeln formal verabschieden. Im Falle einer Zustimmung könnten sie voraussichtlich noch im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Für den Großteil der Maßnahmen haben die EU-Staaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren.

Faire Arbeit auf den Straßen – Entscheidung übers Mobilitätspaket – Vier Verordnungen sowie eine Richtlinien-Ausnahme; Abstimmung am Mittwoch, 27.03.2019, ab 12.30 Uhr

Hintergrund: Fahrinnen und Fahrer von LKW sind monatelang auf der Straße unterwegs, campieren in kaum zumutbaren Zuständen auf Autobahnrastplätzen und fahren zu Hungerlöhnen durch ganz Europa. Es grassiert ein unfairer Wettbewerb, der Sozialdumping im großen Stil verursacht. Die Lage des europäischen Transportsektors erinnert teils eher an Wild-West-Szenarios als an eine moderne, bis auf die Minute durch getaktete Branche. Dies wiederum führt zu einem akuten Fahrermangel, der zur wachsenden Gefahr für die transportabhängige Wirtschaft wird. Neue Regelungen sowie deren bessere Umsetzung und Kontrollierbarkeit könnten das ändern.
Konkret geht es um vier betroffene Verordnungen und eine mögliche Richtlinien-Ausnahme, also ein Gesetzespaket. Betroffen sind die Verordnungen zu Marktzugang und Kabotage. Außerdem die Verordnungen zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Tachografen-Pflicht. Die Ausnahme bezieht sich auf die Entsenderichtlinie. Das Paket wird bereits seit Mai 2017 verhandelt und konnte bisher keine Mehrheit im Plenum erzielen. Nachdem das Paket im Sommer 2018 deutlich vom Plenum abgelehnt wurde, konnte in monatelagen Verhandlungen unter sozialdemokratischer Führung ein mehrheitsfähiger Kompromiss erzielt werden, der nun zur Abstimmung steht.
SPD-Position: Das Europäische Parlament hat jetzt die Möglichkeit, den Unterbietungswettkampf auf Kosten von Beschäftigten auf Europas Straßen zu beenden. Der erzielte Kompromiss trägt eine klar sozialdemokratische Handschrift. Es wird keine Flexibilisierung der Lenk- und Ruhezeiten zu Lasten der Fahrerinnen und Fahrer geben. Die LKW-Fahrerinnen und -Fahrer sind heute extremen Belastungen ausgesetzt und oft monatelang unterwegs, dies soll in Zukunft auf maximal vier Wochen begrenzt werden. Ein weiteres wichtiges Element ist zudem die Beschränkung von Kabotagefahrten und die nachhaltige Bekämpfung von Briefkastenfirmen. Zukünftig wird eine systematische Ausflaggung von Fahrzeugflotten zum Zwecke des Lohndumpings nicht mehr möglich sein. Letztes, aber nicht weniger wichtiges Element ist die verpflichtende Ausstattung aller im internationalen Transport operierenden Fahrzeuge mit einem „intelligenten“ Fahrtenschreiber, welcher die Um- und Durchsetzung des Regelwerks revolutionieren könnte.
Ausblick: Nach dem Votum des Europäischen Parlaments ist unklar, ob in dieser Legislaturperiode noch Verhandlungen mit dem Rat aufgenommen werden können.

CO2-Ausstoß von Autos reduzieren – nachhaltig bewegen – Verordnung; Abstimmung am Mittwoch, 27.03.2019, ab 17 Uhr

Hintergrund: Die EU-Kommission hat Vorschläge vorgelegt, um CO2-Emissionen von PKW und leichten Nutzfahrzeugen zu senken. Emissionsziele für die Hersteller sollen im Rahmen der klimapolitischen Ziele der EU, mit Blick auf Verbraucherinteressen sowie industriepolitische Weichenstellungen für 2025 und 2030 gesetzt werden. Die Europäische Kommission hat dafür neben prozentualen Reduktionszielen auch einen Anreizmechanismus
für Niedrigemissionsfahrzeuge vorgesehen. In den Trilog-Verhandlungen haben sich die Unterhändler von Europäischem Parlament und Rat der EU auf 37,5 Prozent CO2-Reduktion für PKW-Flotten bis 2030 geeinigt – mit einem Zwischenziel von 15 Prozent bis zum Jahr 2025.
SPD-Position: Die SPD-Europaabgeordneten machen sich für eine saubere und digitalisierte Mobilität unter Sicherung guter Arbeitsplätze in Deutschland und Europa stark. CO2-Emissionen müssen drastisch reduziert werden.
Der Wandel zu effizienterer und emissionsärmerer Mobilität ist notwendig und hat bereits begonnen. Die Hersteller investieren in Niedrig- und Nullemissionsfahrzeuge. Neue Antriebsarten und effizientere Verbrennungsmotoren sind eine klimapolitische Notwendigkeit und bringen Verbraucherinnen und Verbrauchern erhebliche Ersparnisse an der Zapfsäule. Die deutsche und europäische Automobilindustrie darf diesen Wandel nicht verpassen. Ansonsten droht die EU gegenüber der USA und China ins Hintertreffen zu geraten. Die Europa-SPD arbeitet dafür, dass die Branche auch in Zukunft Garant für Arbeitsplätze und Wohlstand bleibt. Ursprünglich hatte die SPD leicht höhere Werte gefordert als in der aktuellen Einigung. Gleichwohl ist auch auf Druck von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten der wenig ambitiöse Vorschlag der Kommission, welcher lediglich eine Reduktion von 30 Prozent bis 2030 gefordert hatte, signifikant nachgebessert worden. Weitere Informationen zu nachhaltiger Bewegung in Europa sind auf der Homepage der Europa-SPD zu finden.
Ausblick: Nach der Bestätigung des Trilog-Ergebnisses durch das Europäische Parlament, muss der Rat diesem formal noch zustimmen. Dann kann die Verordnung in der Europäischen Union in Kraft treten.

Zeitumstellung abschaffen, Zeitzonen-Flickenteppich vermeiden – Richtlinie; Debatte am Montag, 25.03.2019, ab 17 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 26.03.2019, um 12.30 Uhr

Hintergrund: Das Thema Zeitumstellung bewegt viele Menschen in Europa, jeder von uns ist direkt und spürbar in seinem Alltag betroffen. Die Europaabgeordneten hatten die EU-Kommission im Februar 2018 deshalb in einer Resolution dazu aufgefordert, die Vor- und Nachteile einer Abschaffung abzuwägen. Die EU-Kommission hatte im Juli und August 2018 die EU-Bürgerinnen und Bürgern dazu aufgefordert, sich an einer EU-Konsultation zur Abschaffung der Zeitumstellung zu beteiligen. Insgesamt 4,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger nahmen daran teil. Noch nie zuvor gab es eine so hohe Beteiligung an einer EU-Konsultation. Die höchste Rücklaufquote der Antworten kam mit über 70 Prozent aus Deutschland (3,1 Millionen), gefolgt von Frankreich (8,6 Prozent; 393.000) und Österreich (6 Prozent; 259.000). Das entspricht einer Beteiligung von fast vier Prozent der deutschen Bevölkerung. Die Menschen in Deutschland wünschen sich laut der Umfrage mehrheitlich die dauerhafte Sommerzeit.
Über was das Plenum nicht abstimmen wird, ist, ob die Sommer- oder Winterzeit als Standardzeit gelten soll. Hier hat die EU keine Gesetzgebungskompetenz, weshalb diese Entscheidung die einzelnen Mitgliedstaaten selbst treffen werden. Das Hauptziel ist, einen koordinierten Ansatz zu verfolgen, damit der europäische Binnenmarkt und der Verkehrssektor davon nicht negativ beeinträchtigt werden. Deshalb wird im Bericht gefordert, dass ein Koordinierungsmechanismus eigerichtet werden sollen, um einen Flickenteppich an Zeitzonen in Europa zu verhindern.
SPD-Position: Die Umstellung von Sommer- und Winterzeit beeinträchtigt vor allem Kinder, ältere Menschen und Kranke in ihrem Biorhythmus. Es kommt zu mehr Unfällen im Straßenverkehr, Energie wird dadurch keine gespart. Eine Abschaffung der Umstellung in der EU könnte jetzt Abhilfe schaffen. Allerdings darf es künftig keinen Flickenteppich von Zeitzonen in Europa geben, der die Bürgerinnen und Bürger, den Verkehr und den Binnenmarkt stört. Nur eine Koordinierung der EU-Mitgliedstaaten ergibt Sinn. Die SPD-Europaabgeordneten unterstützen den Bericht der sozialdemokratischen Berichterstatterin Marita Ulvskog zur Abschaffung der Zeitumstellung.
Ausblick: Nach der Abstimmung werden Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Ministerrat und der EU-Kommission beginnen, mit dem Ziel, dass die Richtlinie zur Abschaffung der Zeitumstellung spätestens 2021 am 1 April 2021in Kraft treten kann. Derzeit liegt aber noch keine Position des Rates vor. Beim Rat der Verkehrsminister am 3. Dezember 2018 gab es lediglich einen Fortschrittsbericht. In der Aussprache wurde deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten sehr gespalten sind, was die Abschaffung der saisonalen Zeitumstellung betrifft. Sie werden voraussichtlich noch mehr Zeit benötigen, um in dieser Frage zu ihren nationalen Positionierungen zu finden.

Neue Online-Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher – Zwei Richtlinien; Debatte Dienstag, 26.3.2019 ab 9 Uhr, Abstimmung voraussichtlich am Mittwoch, 27.03.2019, ab 12.30 Uhr

Hintergrund: Bei der zweiten Plenartagung im März steht ein weiterer Schritt im Rahmen der digitalen Agenda der EU zur Abstimmung. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich zwei Richtlinien verabschieden, die das europäische Verbraucherschutzrecht grundlegend reformieren werden: Die Richtlinie zum Verbraucherschutz bei Verträgen über digitale Inhalte und die Richtlinie zum Warenhandel. Dabei steht die Richtlinie zu digitalen Inhalten im Vordergrund. Denn die Warenhandelsrichtlinie enthält zwar bedeutsame Änderungen, darunter eine Verlängerung der Frist, während derer der Verbraucher für den Umstand der Mangelhaftigkeit einer Sache nicht die Beweislast trägt (Beweislastumkehr) von sechs Monaten auf ein Jahr, die Richtlinie über digitale Verträge geht hingegen auch rechtspolitisch ganz neue Wege. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass in der digitalen Wirtschaft Informationen über den Verbraucher als Marktteilnehmer eine immer größere Bedeutung erlangen, und zwar gerade dann, wenn der Verbraucher glaubt eine Dienstleistung sei vermeintlich unentgeltlich, tatsächlich aber vielfach Daten über ihn gesammelt werden, die der Unternehmer im Anschluss durch personalisierte Werbung etc. kommerzialisiert. Vormals hatten die Verbraucher in solchen Konstellationen keinerlei Schutz. Das ändert sich mit dieser Richtlinie. Die Regelung betrifft auch das Internet der Dinge ein, indem sie bspw. Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Anspruch auf die Bereitstellung von Software-Updates gibt. Intelligente und vernetzte Gegenstände – Kühlschränke oder Uhren – enthalten häufig Steuerungssoftware. Ohne die Software ist die Nutzbarkeit der Gegenstände eingeschränkt beziehungsweise ausgeschlossen. Die Lebenszyklen von Hard- und Software sind unterschiedlich lang. Während die Hardware oft noch nach Jahren einwandfrei funktioniert, ist die Software rasch veraltet. Der Lebenszyklus des Produkts wird weniger von der Hard- als von der Software bestimmt. Die Richtlinie über digitale Verträge bietet hierfür einen Lösungsansatz, nämlich einen Rechtsanspruch auf eine regelmäßige Erneuerung der Software, um die Lebensdauer des Gesamtprodukts zu verlängern.
SPD Position: Die SPD-Abgeordneten begrüßen die in beiden Richtlinien enthaltene Neuregelungen. Mit der Verabschiedung im Plenum geht für die sozialdemokratische Berichterstatterin Evelyne Gebhardt auch ein zäher und etwa drei Jahre anhaltender Kampf zu Ende, in welchen es ihr gelungen ist, einen verbesserten und an die Digitalisierung angepassten Verbraucherschutz, einzuführen, der den beiden Richtlinienentwürfen inhärent war gegen wachsende Lobbyeinflüsse der Industrie zu verteidigen.
Ausblick: Sollte das Plenum des Parlaments die Einigung in Straßburg abschließend bestätigen, treten die beiden Richtlinien in Kraft – und müssen bis Oktober 2021 in der EU umgesetzt werden.

Neue Regeln für die europäische Stromversorgung – Verordnung und Richtlinie – Debatte am Montag, 25.03.2019 ab 17 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 26.03.2019, ab 12.30 Uhr

Hintergrund: Durch die Energiewende hat sich der europäische Strommarkt in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt. Der Übergang zu einem dezentralen Energiesystem mit einem zunehmenden Anteil Erneuerbarer Energiequellen erfordert eine grundlegende Reform des gemeinsamen Strommarkts. Das Europäische Parlament stimmt am Dienstag, 26. März 2019, über neue Regeln ab. Diese bringen bessere Rahmenbedingungen für den Einsatz der unterschiedlichen Energiequellen, definieren die Aufgaben der einzelnen Akteure neu, von Verbraucherinnen und Verbrauchern bis hin zu Übertragungsnetzbetreibern und stärken die regionale Zusammenarbeit.
SPD-Position: Die SPD-Abgeordneten verfolgten insbesondere das Ziel, die dezentrale Energieversorgung durch die Erneuerbaren Energien zu stärken. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben erreicht, dass der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien aus Kleinanlagen mit einer Kapazität von 400 Kilowatt beziehungsweise 250 Kilowatt ab 2026 gesichert wird. Der Einspeisevorrang stellt sicher, dass die erneuerbaren Energien im Falle von Netzengpässen als Letztes abgeriegelt werden. Die SPD-Abgeordneten haben sich dafür eingesetzt, dass Verteilnetzbetreiber, wie zum Beispiel Stadtwerke, nicht in ihren Geschäftsfeldern eingeschränkt werden. Gerade bei der Elektromobilität können Stadtwerke den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur vorantreiben. Leider hat sich eine konservativ-liberale Mehrheit im Europäischen Parlament und später eine Mehrheit in den Trilogverhandlungen durchgesetzt, so dass die Geschäftsfelder von Verteilnetzbetreibern künftig abhängig sein werden von lokalen Mitbewerbern und einer stärkeren Kontrolle durch die nationalen Regulierungsbehörden. Darüber hinaus haben die SPD-Abgeordneten erreicht, dass ineffiziente und emissionsintensive Kohlekraftwerke ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr durch Subventionen künstlich am Leben gehalten werden. Außerdem steigern die neuen Regeln den Druck für ein schnelleres Tempo beim Netzausbau, damit aufgrund fehlender Netzinfrastruktur der Stromhandel zwischen benachbarten EU-Mitgliedstaaten nicht mehr eingeschränkt wird. Bis 2025 müssen die Verbindungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel mindestens zu 70 Prozent geöffnet sein. Sollte dieser Wert nicht erreicht werden, kann die EU-Kommission Mitgliedstaaten zwingen, unterschiedliche Strompreise einzuführen.
Ausblick: Sollte das Plenum des Parlaments die Einigung in Straßburg final bestätigen, treten die Verordnung und die Richtlinie voraussichtlich im Herbst 2019 in Kraft. Die Verordnung würde ab dem 1. Januar 2020 und die Richtlinie ab dem 1. Januar 2021 gelten.

Konservative unterlaufen Menschenrecht auf Wasserzugang – Richtlinie; Debatte am Mittwoch, 27.03.2019, ab 18 Uhr; Abstimmung am Donnerstag, 28.03.2019, ab 12 Uhr

Hintergrund: Mehr als eine Million Menschen in der Europäischen Union haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Weltgesundheitsorganisation hat zudem kürzlich neue Empfehlungen für Stoffe im Trinkwasser herausgegeben. Daraufhin hatte die Kommission eine Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie für die Europäische Union vorgeschlagen, die seit 1998 die Qualität europäischen Trinkwassers regelt – eine der wichtigsten europäischen Umwelt-Gesetzgebungen. Zudem geht die Kommission mit der Überarbeitung auf die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ ein, mit der fast 1,9 Millionen Bürgerinnen und Bürger, davon mehr als eine Million aus Deutschland, gefordert hatten, den Zugang aller Menschen zu sauberem Trinkwasser in der EU zu gewährleisten.
Zudem soll die erneuerte Richtlinie ermöglichen, Belastungen in Trinkwasserquellen frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren, auch im Hinblick auf neue Bedrohungen wie Mikroplastik.
SPD-Position: Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser durchsetzen. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass die europäischen Regierungen verpflichtet werden, den Zugang aller Menschen zu Trinkwasser sicherzustellen.
In einer ersten Abstimmung zur Position des Europäischen Parlamentes im vergangenen Oktober haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für verpflichtende Maßnahmen leider keine Mehrheit gegen die Blockadehaltung der Konservativen und Liberalen finden können.
Aus Sicht der Europa-SPD ist unter anderem notwendig, dass alle EU-Mitgliedstaaten öffentliche Trinkbrunnen einrichten. Außerdem sollen die Regierungen analysieren, welche Gruppen bisher keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben und Maßnahmen besonders für diese Gruppe ergreifen. Beides hat der Rat der EU Anfang März jedoch komplett aus der Richtlinie gestrichen. Erst haben die konservative ÖVP und rechtsnationale FPÖ in der österreichischen Ratspräsidentschaft die Verhandlungen komplett verschleppt, jetzt wird der Zugang zu Wasser weiter aufgeweicht. Auch wenn die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament erst in der kommenden Legislaturperiode beginnen, ist bereits klar: Mit uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist eine solche Verwässerung eines Menschenrechts nicht zu machen.
Ausblick: Nach dem Abschluss der ersten Lesung werden Verhandlungen mit dem Rat voraussichtlich im Herbst beginnen.

Mindestbesteuerung für multinationale Konzerne – Forderungen des TAX3-Sonderausschusses gegen Finanzkriminalität – Initiativbericht; Debatte am Montag 25.03.2019, ab 17 Uhr; Abstimmung Dienstag, 26.03. 2019, ab 12.30 Uhr

Hintergrund: In Folge der Enthüllungen durch die Paradise Papers wurde im Europäischen Parlament der TAX3-Sonderausschuss eingerichtet, um unmittelbar an die Arbeit der vorigen Sonderausschüsse TAXE1, TAXE2 sowie dem PANA-Untersuchungsausschuss anzuknüpfen und den Druck auf die Mitgliedstaaten für ein gemeinsames europäisches Vorgehen gegen Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufrecht zu erhalten. In seinem Abschlussbericht präsentiert der Sonderausschuss nicht nur eine Bestandsaufnahme des bisherigen Kampfes für mehr Steuergerechtigkeit in Europa, sondern fordert weitere konkrete Maßnahmen. Der Ausschuss hat den Abschlussbericht mit überwältigender Mehrheit angenommen (34 Ja-, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen). Erstmals in einem Abschlussbericht eines Sonder- oder Untersuchungsausschusses gegen Finanzkriminalität enthalten ist die fraktionsübergreifende Forderung nach einer Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmen. Eine weitere zentrale Erkenntnis ist, dass das bisherige Steuersystem zügig an die Digitalisierung der Wirtschaft angepasst werden muss. Noch immer gibt es Möglichkeiten, Steuern beispielsweise durch aggressive Steuerplanung zu reduzieren oder zu vermeiden. Um dagegen vorzugehen, fordert der Ausschuss eine EU-weit einheitliche Mindestbesteuerung, eine engere Zusammenarbeit von europäischen Stellen wie Eurofisc, Europol und Eurojust, die Beendigung von sogenannten schädlichen Steuerpraktiken sowie die Verbesserung der Strukturen zur Unterstützung und zum Schutz von Whistleblowern.
SPD-Position: Die fraktionsübergreifende Forderung nach einer EU-weit einheitlichen Mindestbesteuerung geht auf die Initiative und den Druck der sozialdemokratischen S&D-Fraktion zurück. Diese Mindestbesteuerung sollte nach Ansicht des sozialdemokratischen Co-Berichterstatters Jeppe Kofod zusätzlich mit einer konkreten Zahl von 18 Prozent versehen werden. Dafür gab es im Ausschuss aber keine Mehrheit. Weitere wichtige, sozialdemokratische Forderungen, die stattdessen im Bericht berücksichtigt wurden, sind unter anderem die Schaffung eines allgemeinen EU-Fonds zur Unterstützung von Whistleblowern und eines öffentlichen Registers mit den Eigentümern von Immobilien.
Ausblick: Für die Plenarabstimmung werden bisher nicht berücksichtigte zentrale sozialdemokratischen Forderungen erneut abgestimmt: eine konkrete Mindestbesteuerung in Höhe von 18 Prozent oder eine stärkere Zentralisierung der Anti-Geldwäsche-Aufsicht inklusive einer EU-Finance-Intelligence-Unit (FIU). Der Kampf des Europäischen Parlaments gegen Finanzkriminalität soll fortgesetzt werden. Dafür fordert der Bericht für die nächste Legislaturperiode deinen Unterausschuss im Wirtschafts- und Währungsausschusses, der auch Mitgliedern anderer Ausschüsse offensteht, so dass weiterhin ausschussübergreifend zusammengearbeitet werden kann.

Europaweite Verbandsklagen einführen – Richtlinie; Debatte am Montag, 25.3.2019, Abstimmung voraussichtlich am Dienstag, 26.03.2019, ab 12.30 Uhr

Hintergrund: Bereits 2013 empfahl die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten, kollektive Rechtsschutzmechanismen einzuführen oder zu verbessern. Nachdem sie 2017 feststellte, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, schlug sie im April 2018 eine europäische Richtlinie „über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ vor.
Position des Rechtsausschusses: Die Sozialdemokratische Fraktion hat den Vorschlag der Kommission im Rechtsausschuss zusammen mit anderen progressiven Fraktionen deutlich verbessern können: Eine wichtige Änderung ist, dass die Klage auf Schadensersatz parallel zur Feststellungsklage angestrengt werden kann und die Klagenden so nicht auf teils Jahre dauernde Gerichtsverfahren warten müssen. Fahr- und Fluggastrechte sollen miteingeschlossen werden, während sie im Vorschlag der Kommission ausgeklammert waren. Darüber hinaus soll die Drittfinanzierung der sogenannten „Qualifizierten Vertretungseinrichtungen“ unter strengen Transparenzkriterien und bei Abwesenheit von Interessenskonflikten ermöglicht werden.
SPD-Position: Die Europa-SPD unterstützt die Position des Rechtsausschusses. Gegenüber der konservativen EVP konnte durchgesetzt werden, dass die Mitgliedstaaten auch weitergehende Regelungen treffen können. Weiterhin hat die sozialdemokratische Fraktion erreicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf höheren Schadensersatz klagen wollen, dies tun können, und dass die unterlegene Partei die Gerichtskosten tragen muss und nicht automatisch die Vertretungseinrichtung. Auch bleibt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit erhalten, alle Betroffenen automatisch in die Klage einzubeziehen, ohne dass diese explizit einwilligen müssen, was ein Hindernis für eine breite Beteiligung ist. Einziger Wermutstropfen: Der Anwendungsbereich bleibt begrenzt auf Bürgerinnen und Bürger in ihrer Eigenschaft als Konsumentinnen und Konsumenten und ist damit nicht anwendbar in Bezug auf z.B. Gesundheit, Datenschutz, oder Umweltschutz.
Ausblick: Nach einer erfolgreichen Abstimmung können auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hin direkt die Verhandlungen mit dem Rat beginnen. Der Rat hat jedoch immer noch keine Position finden können, weshalb die Position des Parlaments durch das Überweisen in die erste Lesung gefestigt werden soll. Die Verhandlungen könnten dann in der kommenden Legislatur beginnen.

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Petra Kammerevert MdEP