Das Oberverwaltungsgericht in Münster wird morgen über die Inbetriebnahme der umstrittenen CO-Pipeline zwischen Uerdingen und Dormagen entscheiden. Noch 2014 bezweifelte das gleiche Gericht, dass diese Pipeline dem Wohle der Allgemeinheit dienen würde und somit auch die vorgenommenen Enteignungen nicht verfassungsgemäß gewesen wären.
Jens Geyer, Landratskandidat der SPD: „Die Inbetriebnahme der Pipeline wäre eine Katastrophe für den Kreis Mettmann. Diese Pipeline führt das hochgiftige, geruchs- und farblose Gas CO in direkter Nähe an Wohngebieten vorbei. In Hilden sind es gar nur wenige Meter.“
Die SPD im Kreis Mettmann hatte bereits 2007 einen Beschluss der Landespartei erwirkt, dass diese Pipeline nicht gebaut werden darf. Nach der Landtagswahl 2010 hat die SPD-Kreistagsfraktion an die designierte Ministerpräsidentin geschrieben und gebeten, dass die Nichtinbetriebnahme der Pipeline ins Koalitionspapier kommt.
„Einige Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion hatten sich 2012 der Klage gegen die Pipeline angeschlossen und Einspruch eingereicht“, so Geyer weiter.