SPD: Gewässerschutz wird durch Landesregierung gefährdet

SPD Mettmann - Foto: Gruppe C Photography

SPD-Kreistagsfraktion kritisiert neues Landeswassergesetz

Am 29. April 2021 hat der Landtag mehrheitlich eine Novellierung des Landeswassergesetzes beschlossen. Der bisher bestehende Schutz der Randstreifen von Gewässern wird darin weitgehend aufgehoben. Außerdem wird der Rohstoffabbau in Trinkwasserschutzgebieten erlaubt und wirtschaftlich motivierte Wassernutzungsrechte werden vereinfacht.

Dazu Ingmar Janssen, der umweltpolitische Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion Mettmann:

„Die SPD im Kreis Mettmann sieht den Gewässerschutz durch die Novellierung des Landeswassergesetzes im höchsten Maße gefährdet. Umweltverbände sprechen von einer Demontage des Grundwasser- und Gewässerschutzes.

Gewässerrandstreifen sind ökologisch hoch sensible Bereiche, die einen effektiven Schutz für die Pflanzen- und Tierwelt benötigen. Dieser Schutz wird nun den Lobbyinteressen der Landwirtschaft und z.B. des Kiesabbaus geopfert. Die Folgen von klimawandelbedingten Hochwasserereignissen wurden im neuen Gesetz nahezu vollständig ignoriert. Es ist zu befürchten, dass durch dieses Gesetz die Trinkwasserreservoirs zusätzlich mit Düngemitteln und Pestiziden belastet werden. Damit gefährdet die CDU/FDP-Landesregierung unser wichtigstes Lebensmittel, nämlich Wasser.“

Gewässer in Trinkwasserschutzgebieten brauchen Pufferzonen. Diese Bereiche sind ungemein wichtig, um eine Filterfunktion aufrecht erhalten zu können.

Die SPD-Kreistagsfraktion wird das Thema im Ausschuss für Klimaschutz und Umwelt am 31. Mai aufgreifen und nach den Folgen des neuen Wassergesetzes für die Gewässer und das Trinkwasser im Kreis Mettmann fragen.