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Kreisausschuss
Neben den Fachausschüssen wird der Kreisausschuss gebildet. Dieser hat insbesondere die Beschlüsse des Kreistages vorzubereiten und die Geschäftsführung des Landrates zu überwachen. Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat und mindestens acht und höchstens 16 Kreistagsmitgliedern. Der Kreisausschuss des Kreises Mettmann besteht aus 16 Mitgliedern. Vorsitzender des Kreisausschusses ist der Landrat.